Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
1. Parteien und Gegenstand der Bestimmung Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" oder "Vertrag") regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Geschäftsstellen von System-Clinch und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend "der Kunde") im Zusammenhang mit der Benutzung von Anschlüssen, Dienstleistungen oder Produkten (nachfolgend als "Dienstleistungen" zusammengesfasst) und der Hardware. Die AGB gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als stillschweigend anerkannt. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle weiteren Verträge als deren Vertragsbestandteil. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von System-Clinch bzw. der Dienste des System-Clinch Netzes gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit wiedersprochen. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Bedingungen einschliesslich dieser Schriftformklausel, oder bestehenden Verträgen abweichen, bedürfen der Schriftform. 2. Dienstleistungen Die Dienstleistungen sind auf der Website www.scis.ch bzw. www.clinch.ch sowie auf den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Anmeldungsformularen, die bei System-Clinch bezogen werden können, beschrieben. Die Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Vertrages. System-Clinch behält sich das Recht vor, den Umfang und Inhalt der Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Bei einer Leistungsänderung gilt das in Ziffer 8 (Vertragsänderung) Festgehaltene sinngemäss. Der Kunde anerkennt, dass die Dienstleistungen nur bezogen werden können, falls die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen. Natürliche Personen können nur Kunden werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind; wer noch nicht 18 Jahre, mindestens aber 16 Jahre alt ist, kann mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters Kunde von System-Clinch werden. 3. Zahlungsbedingungen Der Kunde verpflichtet sich, die angegebenen Preise quartalsweise oder dem gewählten Zahlungsrhythmus entsprechend im Voraus zu bezahlen. System-Clinch behält sich das Recht vor, die Gebühren jederzeit zu ändern. Bei einer Preisänderung gilt das in Ziffer 8 (Vertragsänderung) Festgehaltene sinngemäss. Die Zahlungsart und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Offerte bzw. der Leistungsbeschreibung sowie aus der Rechnung selbst. Die Zahlung hat vorzugsweise per Banküberweisung zu erfolgen. Die ordentlichen Zahlung erfolgt Bar, Geldkarte (keine Kreditkarte) oder via Einzahlungsschein (Papier oder elektronisch PDF). Einzahlungen müssen mit dem beigelegten Einzahlungsschein beglichen werden, alle ordentlichen Einzahlung sind mit der OCR Zeile durchzuführen. Bei Zahlungsverzug behält sich System-Clinch das Recht vor, die Dienstleistungen zu unterbrechen oder den Vertrag zu beenden. Der Kunde und System-Clinch verzichten auf die gegenseitige Verrechnung von Forderungen. 4. Hardware Der Versand von Access-Hardware erfolgt mittels Post oder Kurier. Es wird dafür ein Versandkostenanteil verrechnet. System-Clinch überlässt dem Kunden die Access-Hardware zur Benutzung. Die Hardware bleibt während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum der System-Clinch. Die Begründung von Pfand- oder Retentionsrechten zugunsten Dritter ist ausgeschlossen. Im Falle von Pfändungen, Retentionen oder Verarrestierungen ist der Kunde verpflichtet, dies System-Clinch unverzüglich mitzuteilen und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der System-Clinch an Hardware hinzuweisen. Bei Störungen ist System-Clinch zu benachrichtigen. Sie ist für den schnellstmöglichen Ersatz der defekten Hardware besorgt. Massnahmen zur Reparatur der Hardware sind dem Kunden untersagt. Ein Anspruch auf Rückvergütung resp. Anrechnung der für die Dauer des Ausfalls der Hardware geschuldeten Abonnementsgebühren besteht nicht. Jede andere als in diesem Vertrag umschriebene Verwendung der Hardware durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt. Untersagt sind namentlich das öffnen des Hardware-Gehäuses, die Vornahme von Eingriffen durch den Kunden selbst oder durch Dritte, die überlassung der Hardware an Dritte sowie der Anschluss an einen anderen als den vertraglich bezeichneten Anschluss. Kommt die Hardware durch Diebstahl aus den Räumlichkeiten des Kunden abhanden, so hat dieser einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. System-Clinch ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Kunden die Hardware ausser Betrieb zu setzen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Die Installation der Hardware ist Sache des Kunden. Ausnahmen sind explizit erwähnte Dienstleistungen zur Installation beim Kunden Für unsachgemässe Installation übernimmt System-Clinch keine Haftung. 5. Missbrauch Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen der internationalen und schweizerischen Gesetze und Vorschriften zu benutzen. System-Clinch übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der Mitteilungen, die der Kunde im Internet publiziert oder versendet. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Inhalte, die über seine Homepage bzw. Hardware in das Internet gestellt werden, nicht die Rechte Dritter verletzen oder strafbar oder in sonst in irgendeiner Weise rechtswidrig sind. Der Kunde stellt System-Clinch diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. System-Clinch ist berechtigt, die Inhalte ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu sperren, falls diese Inhalte zu einer Haftung führen könnten oder diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen. Der Kunde anerkennt, dass insbesondere, aber nicht abschliessend, der Versand von Material oder Informationen, die gegen das anwendbare Recht verstossen; der Versand von unerwünschten Werbe-Emails, Junk-EMails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, Mailbomben etc. an eine Person, Verteillisten oder an mehrere Newsgroups; das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen; das Sammeln von Informationen über Personen und deren EMail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber; der Zugriff auf, das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers; die Verwendung von fremden Mail-. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen oder Eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten. Server (Relay) ohne Zustimmung des Inhabers zum Versand von Mitteilungen; die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanern etc. sowie alle Tätigkeiten, die diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen, nicht erlaubt sind und zur Beendigung dieses Vertrags durch System-Clinch führen können. |
6. Dauer und Beendigung Die vorliegenden AGB treten in Kraft, sobald System-Clinch die Anmeldung des Kunden akzeptiert hat. Es besteht kein Rücktrittsrecht von erteilten Verträgen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vertragsdauer unbestimmt. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist. Zudem ist System-Clinch berechtigt, jederzeit bei Verletzung von Ziffern 3 und/oder 5 dieser AGB den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Rückvergütung von bezahlten Gebühren pro rata temporis ist nur bei Wegzug aus dem Internet Versorgungsgebiet möglich. Die minimale Vertragsdauer für alle Monats- und Jahresabonemente jeglicher Art beträgt 12 Monate, ausser es sein in der Auftragsbestätigung anders lautend vereinbart. Zusatz für Kunden die von System-Clinch zu Sunrise wechseln: Dieser Zusatz betrifft ausschliesslich Kunden die von SYSTEM-CLINCH zu Sunrise wechseln und ersetzt anderslautende Vereinbarungen. Ein Wechsel (Portierung zu Sunrise) ist jeweils nur einmal Jährlich möglich, jeweils auf das Datum der Vertragsunterzeichung. Das Ende versteht sich inkl. dem letzten Tag. Erfolgt bei einer bestimmten Vertragsdauer keine fristgerechte schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die erstebestimmte bestimmte Dauer dieses Vertrages nach dem Ablauf jeweils stillschweigend um ein (1) Jahr. Wird ein Vertrag mit bestimmter Dauer durch den Kunden ausserterminlich gekündigt, per Einschreiben oder per ONP Formular, ist ebenfalls die mit dem Kunden vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. Es werden die mit dem Kunden vereibarten Sunrise-Abgangs Bearbeitungsgebühren von Fr. 300.- so wie allfällige weitere vereinbarte Bearbeitungsgebühren fällig. 7. Service Level Agreement (SLA) Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen von System-Clinch kommt zusätzlich zu den AGB ein so genanntes "Service Level Agreement" (SLA) zur Geltung, welches von System-Clinch und dem Kunden gegenseitig rechtsgültig zu unterzeichnen ist. Das SLA regelt die Rechte und Pflichten bezogen auf ganz bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von System-Clinch. 8. Garantie Garantieleistungen werden grundsätzlich am Domizil von System-Clinch durch das Fachpersonal während den normalen Geschäftsöffnungszeiten erbracht. Transportkosten oder allfällige Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei anderslautenden Verträgen werden die Garantieleistungen entsprechend den Vereinbarungen erbracht. Für alle Hardware- und Softwareprodukte gelten die jeweiligen Herstellergarantien. Aufwände aus Folgeschäden fallen nicht unter Garantie. Auch die Aufwände, die nach dem Austausch von Hard- und Software notwendig ist, fallen nicht unter Garantie. Dazu gehören zum Beispiel die Neuinstallation von Programmen, Konfiguration von Hardwareteilen und sonstige im Zusammenhang mit der Garantieleistung des Herstellers verbundenen Aufwände durch System-Clinch. 9. Höhere Gewalt Beide Parteien haften nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung, die durch höhere Gewalt verursacht wurde. Höhere Gewalt ist insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Feuer, überschwemmung, Durchtrennung von Kabeln oder Fasern, Blitzschlag, Massnahmen staatlicher- oder militärischer Stellen und Handlungen oder Unterlassen von Lieferanten. Dauert die Auswirkung der Höheren Gewalt über einen Zeitraum von 60 Tagen an, sind beide Parteien berechtigt, den davon betroffenen Vertrag durch schriftliche Kündigung ausserordentlich zu kündigen. 10. Haftung System-Clinch steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Dienstleistungen ein. Das Ausbleiben von Funktionsstörungen und Unterbrüchen sowie die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen kann sie nicht gewährleisten. Zudem gibt System-Clinch keine Gewährleistung dafür ab, dass ihre Dienstleistungen frei von Viren, Würmern oder Trojanern sind. Der Kunde ist sich bewusst, dass unerlaubte Eingriffe durch Dritte auf sein Computersystem vorkommen können und System-Clinch für direkte und indirekte Schäden, die damit zusammenhängen, nicht haftet. Der Kunde trifft die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung solcher Eingriffe. System-Clinch schliesst im rechtlich zulässigen Umfang jede Haftung für direkte und indirekte Schäden sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden, welche durch höhere Gewalt oder Verzug verursacht werden, aus. Die Haftung für leichtes Verschulden sowie für Hilfspersonen von System-Clinch wird generell ausgeschlossen. Der Service kann jeder Zeit ohne vorherige Anmeldung und ohne Grundangabe eingestellt werden. SC erlaubt sich Nummern oder Nummernbereiche ohne Informationen an den Kunden zu filtern. SC und unsere Unterlieferanten übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden. SC übernimmt keine Kosten für Support durch Dritte. SC kann auch nicht für die unbeabsichtigte Beschädigung, Zerstörung oder Löschung von Daten haftbar gemacht werden. Des weiteren sind wir weder dem Kunden noch anderen Drittparteien gegenüber für irgendwelche sich aus solchem Datenverlust oder anderen Unmöglichkeiten der Leistungserbringung durch uns ergebenden Forderungen haftbar. 11. Vertragsänderung System-Clinch behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kundendienst der System-Clinch sowie die Website www.scis.ch bzw. www.clinch.ch geben Auskunft über die jeweils aktuellen AGB. über änderungen der AGB wird der Kunde in geeigneter Form schriftlich informiert. Im Falle von änderungen zum Nachteil des Kunden ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ausserordentlich mit sofortiger Wirkung innerhalb eines Monats seit Wirksamwerden der neuen AGB schriftlich zu kündigen. 12. übertragung von Rechten und Pflichten Die übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von System-Clinch. Das Kleinproviding, der Weiterverkauf der System-Clinch Leistungen, ist untersagt. System-Clinch behält sich das Recht vor, diese Accounts ohne Benachrichtigung zu sperren. Es ist nicht gestattet public hot spots (WLAN) oder kommerzielle Server (Hosting, Mailserver etc.) mittels System-Clinch Leistungen zu betreiben. 13. Datenschutz Ferner stimmt der Kunde zu, dass System-Clinch zwecks Leistungsverbesserung Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben kann. Keinesfalls werden Kundendaten jedoch Dritten zu Marketingzwecken weitergegeben. 14. Gerichtsstand Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreitigkeiten ist die Stadt Winterthur. System-Clinch ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Sitz des Kunden geltend zu machen. Winterthur, August 2006 |